Berlin, den 11. Februar 2005

Fakten siegen im Fall Hohmann

Was haben der WDR, SPIEGEL ONLINE, die Frankfurter Rundschau, Bild.T-Online.de, die Schweriner Volkszeitung und Berlin Online gemeinsam? Sie haben sich gegenüber Martin Hohmann rechtsverbindlich verpflichtet, die Behauptung – auch sinngemäß - zu unterlassen, Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet. Bei Verstoß werden jeweils einige tausend Euro für den Fonds "Mütter in Not" beim Bischof von Fulda fällig.

Hintergrund: Als die Junge Union des Kreises Wismar-Nordwestmecklenburg den Abgeordneten für den Wahlkreis Fulda ein- und auf massiven Druck wieder ausgeladen hatte, wurde als Grund für die Zwangsausladung von vielen Medien gemeldet, Hohmann habe in seiner Rede vom 3. Oktober 2003 "die Juden als Tätervolk bezeichnet". Daß dies nicht zutrifft, hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Jahr 2004 letztinstanzlich gegenüber dem "Stern" festgestellt.

Auslöser für den Skandal vom November 2003 war die Überschrift in der online-Ausgabe von Tagesschau und Tagesthemen. Sie lautete: "CDU-Abgeordneter nennt Juden ‚Tätervolk’". Hohmann: "Offensichtlich sind viele Medienmacher unkritisch auf diese skandalträchtige Schlagzeile hereingefallen. Manche haben wohl auf eine solche Gelegenheit zu hochmoralischer Entrüstung und Verdammung gewartet. Fakten durften da nicht mehr im Wege stehen."

"Was ich mir von Journalisten wünsche? Daß sie mehr Freude am sauberen Journalismus haben, als daran, einen unbequemen, christlich-konservativen Patrioten öffentlich an den Pranger zu stellen", so Hohmann abschließend.

Presseerklärung Nr. 2-1-2005


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